Zehn Jahre Einsatz für die Radargeschädigten

Normalerweise ist ein Jubiläum ein Grund zum Feiern. Der 1. Vorsitzende des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter (BzUR), Peter Rasch, war allerdings nicht in Sektlaune, als er das zehnjährige Bestehen des BzUR Anfang Mai vor Bundestagsabgeordneten verkündete. Denn zehn Jahre BzUR heißt auch zehn Jahre Kampf um Anerkennung und Entschädigung der Radargeschädigten.

Rasch und seine Mitstreiter vom BzUR, Heinz Dankenbring und Walter Mämpel, trugen den fachlich zuständigen Berichterstattern der Bundestagsfraktionen Sachstand und Forderungen aus Sicht der Betroffenen vor.


Walter Mämpel, Rolf Meyer, Heinz Dankenbring und Peter Rasch (v.l.) vom Bund zur Unterstützung Radargeschädigter (BzUR).

Der Vorsitzende Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV), Hauptmann a.D. Rolf Meyer, nahm für den Verband Stellung. Leider waren von fünf Abgeordneten nur zwei anwesend, um sich der Problematik anzunehmen.

Die Vertreter des BzUR schilderten eindrücklich ihre Hauptanliegen zu den laufenden Verfahren zur Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung und zur Geltendmachung von Schmerzensgeld. So gehe die fehlende Beweisbarkeit der Strahlenexposition des Einzelnen und der Kausalität zwischen Strahlenexposition und späterer Erkrankung immer noch zu Lasten des ehemaligen Soldaten.

Sämtliche Unterlagen wie Protokolle von Strahlungsmessungen oder Geräteausstattung habe nun mal die Bundeswehr. Ein Kläger habe zwar Akteineinsichtsrecht, das aber leider nur in Bezug auf einzelne, genau zu benennende Vorgänge. Ein Einsichtsrecht bezüglich der Gesamtthematik Radarstrahlung werde mit dem Verweis auf eine zu befürchtende "Ausforschung" verwehrt. Dabei sei es der Bundeswehr selber bei einer 1976 in Wilhelmshaven vorgenommenen Notfalluntersuchung nicht gelungen, Ausmaß, Art und Dauer der Störstrahlung auszumessen.

Dankenbrings Frage an alle Beteiligten, wie denn dies den Betroffenen 34 Jahre danach möglich sein solle, blieb ohne Antwort. Weiterhin geht es dem BzUR um die Überprüfung der Gutachten zu den technischen Werten, die in allen Teilen des Verfahrens von derselben Dienststelle der Bundeswehr erstellt würden. Damit überprüfe die eine Dienststelle immer wieder die eigenen Ergebnisse. Darum fordere der BzUR eine unabhängige Überprüfung - ein so genanntes Audit - aller technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Frage der Strahlenexposition und ihren Folgen. Hauptmann a. D. Meyer konnte diesen Forderungen nur zustimmen. Da der einzelne Soldat niemals alle Unterlagen zu den Radargeräten, deren abgegebener Strahlung und etwaigen Schutzmaßnahmen haben könne, müssten hier andere Beweis- und Darlegungslastregeln gelten. Wenn der Amtsermittlungsgrundsatz im Verwaltungsverfahren und vor dem Sozialgericht keinen ausreichenden Beweis für oder gegen den Kläger erbringe, dürfe dies in solchen Fällen nicht zu Lasten des Klägers gehen. Auch ein unabhängiges Untersuchungsverfahren zur Klärung der wissenschaftlichen Grundlagen sei dringend notwendig.

Die Reaktion der Abgeordneten war teilweise verständnisvoll, teilweise zurückhaltend. Ullrich Meßmer von der SPD-Bundestagsfraktion zeigte sich dankbar für die Darstellung der Ungereimtheiten aus Sicht des BzUR. Allerdings müsse sich der Ausgang der einzelnen Verfahren selbstverständlich immer nach der objektiven Rechtslage richten.

Daran komme man bei aller Betroffenheit nicht vorbei. Harald Koch (Die Linke), eingesprungen für seine Fraktionskollegin Inge Höger, sprach eine Mahnung an die Bundeswehrführung aus. Durch den Umgang mit den Betroffenen setze die Bundeswehr ein Signal für alle weiteren Fälle, in denen Soldatinnen und Soldaten durch den Dienst zu schaden kommen.

Peter Rasch schloss seine Ausführungen mit einer ernüchternden Feststellung: Die Betroffenen hätten ihren Dienst in den Streitkräften oftmals in den fünfziger bis siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts geleistet und seien damit im fortgeschrittenen Alter. "Uns sterben die Mitglieder weg. Oder man gibt auf", sagte Rasch. Schon um dem entgegenzuwirken, kündigte Hauptmann a.D. Meyer ein Symposium des DBwV für das dritte Quartal 2010 an, in dem die Problematik sowohl auf Arbeitsebene als auch durch die zuständigen Politiker aufgegriffen werden soll.
Quelle: www.dbwv.de


© 2010 BzUR